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Erstellung von Brandschutz - Ordnungen

Erstellung von Brandschutz - Ordnungen

Ich übernehme gern die Tätigkeit zur Erstellung von Brandschutzordnungen in den gewünschten Teilen (A/B/C). Nutzen Sie mein fundiertes Fachwissen und Know-How für Ihren Betriebssicherheit!

Das Arbeitsschutzgesetz und die berufsgenossenschaftliche DGUV V 1Grundsätze der Prävention sowie die Arbeitsstättenverordnung dienen als Grundlage meiner Arbeit. Nach Erstellung der Brandschutzordnung in den Teilen A, B und C erhalten Sie als Unternehmer ein normgerechtes revisionssicheres Dokument für Ihre Betriebssicherheit.

Die obig genannten Sicherheitsgrafiken dienen der Optimierung der Schutzmaßnahmen und zur Sicherstellung der Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele.

Die Erstellung des Sicherheitsdokuments im Normenbezug:

Brandschutzordnung gem. DIN 14096

    Die Erstellung der Brandschutzordnung in Durchführung:

Begehungen vor Ort

Erstellung der Brandschutzordnung
    – Teil A: Für alle sich im Objekt befindlichen Personen
    – Teil B: Für alle nicht nur vorübergehend sich im Objekt befindlichen Personen
    – Teil C: Für alle Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben im Brandschutz
Absprache mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren (bei Bedarf)

 

Rechtsgrundlage:

Die Notwendigkeit zur Anfertigung von Brandschutzordnungen ergibt sich wie folgt:

Maßnahmen des Brandschutzes muss der Arbeitgeber gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes – ArbSchG entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.

Nach DGUV Vorschrift 1 § 24 Absatz 5 und DGUV Information 205-001 ist der Unternehmer zu Aushängen die über Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen informieren verpflichtet.

Weitere Rechtsgrundlagen sind zum Beispiel die Muster-Beherbergungsstättenverordnung(MBeVO), für gewerbliche Betriebe, § 3 der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) bzw. die (Gefährdungsbeurteilung) und §§ 1, 3 und 4 der DGUV Vorschrift 2 -Allgemeine Vorschriften-, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen die §§ 42 (Versammlungsstätten), 56 (Beherbergungsstätten), 83 (Verkaufsstätten) und 113 (Hochhäuser) der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (SBauVO) und Punkt 5.12.4 Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (IndBauRL), GF > 2.000 m².

Daneben können sie auf Grund weiterer gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Auflagen und/oder zivilrechtlicher Vereinbarungen (Versicherungsverträge/Zertifizierungen) verpflichtet sein Brandschutzordnungen für ihr Gebäude zu erstellen, wie zum Beispiel Punkt 9.2 VdS 2226 (Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen).

 

 

Brandschutzordnung Teil A

Brandschutzordnung Teil A (nach DIN 14096) enthält die Mindestanforderungen an die Aushänge zum Verhalten im Brandfall und der Verhütung von Bränden. Sie richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude aufhalten, also neben Arbeitnehmern und Bewohnern auch Besucher. In dem Aushang, der an gut sichtbaren Stellen anzubringen ist, werden die wichtigsten Verhaltensregeln schriftlich und mit Piktogrammen in schnell erfassbarer Form zusammengefasst.

Brandschutzordnung Teil B

Brandschutzordnung Teil B (nach DIN 14096) richtet sich an alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich regelmäßig in einem Gebäude bzw. Betrieb aufhalten, also vor allem an die Mitarbeiter. Er enthält die Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, zum Verhalten im Brandfall, zur Alarmierung und weitere Regeln.

Brandschutzordnung Teil C

Brandschutzordnung Teil C (nach DIN 14096) richtet sich an Mitarbeiter des Betriebes mit besonderen Brandschutzaufgaben, also z.B. an Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer. Teil C regelt die Durchführung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen und weist diese den verantwortlichen Personen zu.

 

Aufgrund unterschiedlichster betriebsspezifischer Anforderungen entwickele ich für Sie ein individuelles verbindliches Angebot für die Erstellung der Grafiken. Kontaktieren Sie mich gern.

Hinweis: Brandschutzordnungen müssen alle 2 Jahre auf Richtigkeit und Aktualität überprüft bzw. einer Revision unterworfen werden.

Sie benötigen eine betriebliche Brandschutzordnung oder wollen die Organisation Ihres vorbeugenden Brandschutzes dokumentarisch darstellen?

Gern unterstütze ich Sie mit der Erstellung eines solchen Dokumentes in allen notwendigen Teilen (A-B-C)

Aufgrund unterschiedlichster Anforderungen entwickele ich für Sie ein individuelles verbindliches Angebot zur Erstellung einer betriebsspezifischen Brandschutzordnung. Kontaktieren Sie mich gern direkt per Telefon, Mail oder via untenstehendes Kontaktformular.

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