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Brandschutzschulungen
Brandschutzschulungen für Mitarbeiter
Brandschutzschulung für Mitarbeiter
Ausbildung von Brandschutzhelfern
Haben Sie noch keine Brandschutzhelfer als Unterstützer im betrieblich vorbeugenden Brandschutz ausgebildet oder müssen die bereits Befähigten nachgeschult werden? Gern bilde ich Ihre Mitarbeiter aus.
Die berufsgenossenschaftliche DGUV I 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“ dient als Grundlage meiner Arbeit. Nach Durchführung erhalten alle Teilnehmer ein rechtsgültiges Zertifikat „Brandschutzhelfer gem. DGUV I 205-023 & ASR A 2.2“
Dauer der Ausbildung: 3-4 h (Theorie & Praxis)
• Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
• Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
• Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
• DIN 14096: Brandschutzordnung, Teil A bis C
• Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
• Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall und Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
• Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
• Rettung von Personen, Einleitung der Evakuierung von Gebäuden und Rettungswege
• Alarmierung sowie Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
• Feuerlöschübung (praktische Unterweisung ca.1 h)
• 3-5 Jahre bei Tätigkeiten im Umfeld von normaler Brandgefahr
• 2 Jahre bei Tätigkeiten im Umfeld von erhöhter Brandgefahr
Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6 Dokumentation
§ 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
• Unfallverhütungsvorschrift:
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
• Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV):
§6 Abs.3 Unterweisung der Beschäftigten
• Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Ausgabe: Mai 2018; Abschnitt 7.3
„Brandschutzhelfer“
Aufgrund unterschiedlichster Anforderungen entwickele ich für Sie ein individuelles verbindliches Angebot für die Schulung und Ausbildung bei Ihnen vor Ort = Inhouse-Schulung. Kontaktieren Sie mich gern.
Zudem biete ich in regelmäßigen Abständen die Ausbildungen zum Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer in einer regionalen Seminarraumstätte für „jedermann“ = OFFENES Seminar an. Informationen zur Örtlichkeit und Terminen finden Sie im Bereich „Seminar buchen“
Kontaktieren Sie mich gern für Inhouseschulungen oder reservieren Sie sich einen Teilnehmerplatz direkt über das Buchungsmodul für OFFENE Seminare.
Kontaktieren Sie mich gern für Ihre Inhouse-Unterweisung bzw. praktische Löschübung.
Brandschutz Ausbildung & Schulung
Ausbilder für Brandschutzunterweisung
Wissen Sie und Ihre Mitarbeiter was im Brandfall zu tun ist? Gern unterweise ich Ihre Mitarbeiter und bereits vorausgebildete Brandschutzhelfer in Form einer Kompaktunterweisung inkl. praktischer Löschübung.
Hinweis: Neben der klassischen Brandschutzunterweisung kann alternativ auch eine sogenannte „praktische Löschübung“ vollzogen werden, in der alle Mitarbeiter den Umgang mit einem Feuerlöscher an einem Realbrand (Brandsimulator) üben können. Ein Theoretischer Teil entfällt hierbei (Dauer: je nach Teilnehmerzahl ca. 1h)
Die berufsgenossenschaftliche DGUV I 205-001 „Betrieblicher Brandschutz“ dient als Grundlage meiner Arbeit. Nach Durchführung erhalten alle Teilnehmer ein rechtsgültiges Zertifikat „Brandschutzhelfer gem. DGUV I 205-023 & ASR A 2.2“ und/oder „Brandschutzunterweisung“ gem. ArbSchG & DGUV V 1 & ArbStättV.
Dauer der Ausbildung: 2 h (Theorie & Praxis)
• Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
• Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
• Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
• Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
• Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall und Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
• Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
• Feuerlöschübung (praktische Unterweisung ca.1 h)
Wiederholungs- bzw. Auffrischungszyklus für vorausgebildete Brandschutzhelfer:
• 3-5 Jahre bei Tätigkeiten im Umfeld von normaler Brandgefahr
• 2 Jahre bei Tätigkeiten im Umfeld von erhöhter Brandgefahr
Durchführungsperiode für alle Mitarbeiter: Im Rahmen der jährlich vorgeschriebenen Sicherheits-Unterweisung
Die Notwendigkeit von Brandschutzunterweisungen und Auffrischungsunterweisungen ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6 Dokumentation
§ 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
• Unfallverhütungsvorschrift:
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
• Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV):
§6 Abs.3 Unterweisung der Beschäftigten
• Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Ausgabe: Mai 2018; Abschnitt 7.3
„Brandschutzhelfer“
Aufgrund unterschiedlichster Anforderungen entwickele ich für Sie ein individuelles verbindliches Angebot für die Schulung und Ausbildung bei Ihnen vor Ort = Inhouse-Schulung. Kontaktieren Sie mich gern.
Ausbilder für Brandschutzunterweisung
Wissen Sie und Ihre Mitarbeiter was im Brandfall zu tun ist? Gern unterweise ich Ihre Mitarbeiter und bereits vorausgebildete Brandschutzhelfer in Form einer Kompaktunterweisung inkl. praktischer Löschübung.
Hinweis: Neben der klassischen Brandschutzunterweisung kann alternativ auch eine sogenannte „praktische Löschübung“ vollzogen werden, in der alle Mitarbeiter den Umgang mit einem Feuerlöscher an einem Realbrand (Brandsimulator) üben können. Ein Theoretischer Teil entfällt hierbei (Dauer: je nach Teilnehmerzahl ca. 1h)
Die berufsgenossenschaftliche DGUV I 205-001 „Betrieblicher Brandschutz“ dient als Grundlage meiner Arbeit. Nach Durchführung erhalten alle Teilnehmer ein rechtsgültiges Zertifikat „Brandschutzhelfer gem. DGUV I 205-023 & ASR A 2.2“ und/oder „Brandschutzunterweisung“ gem. ArbSchG & DGUV V 1 & ArbStättV.
Dauer der Ausbildung: 2 h (Theorie & Praxis)
• Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
• Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
• Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
• Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
• Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall und Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
• Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
• Feuerlöschübung (praktische Unterweisung ca.1 h)
Wiederholungs- bzw. Auffrischungszyklus für vorausgebildete Brandschutzhelfer:
• 3-5 Jahre bei Tätigkeiten im Umfeld von normaler Brandgefahr
• 2 Jahre bei Tätigkeiten im Umfeld von erhöhter Brandgefahr
Durchführungsperiode für alle Mitarbeiter: Im Rahmen der jährlich vorgeschriebenen Sicherheits-Unterweisung
Die Notwendigkeit von Brandschutzunterweisungen und Auffrischungsunterweisungen ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6 Dokumentation
§ 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
• Unfallverhütungsvorschrift:
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
• Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV):
§6 Abs.3 Unterweisung der Beschäftigten
• Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Ausgabe: Mai 2018; Abschnitt 7.3
„Brandschutzhelfer“
Aufgrund unterschiedlichster Anforderungen entwickele ich für Sie ein individuelles verbindliches Angebot für die Schulung und Ausbildung bei Ihnen vor Ort = Inhouse-Schulung. Kontaktieren Sie mich gern.
Kontaktieren Sie mich gern für Ihre Inhouse-Unterweisung bzw. praktische Löschübung.