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Externer Brandschutzbeauftragter

Externer Brandschutz- beauftragter

Externer Brandschutzbeauftragter:

Sie suchen einen externen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen? Gern übernehme ich die Tätigkeit als Unterstützer für Ihre Betriebssicherheit.

Die berufsgenossenschaftliche DGUV I 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“, dient als Grundlage meiner Arbeit.

Ein Brandschutzbeauftragter (m/w/d) übernimmt innerhalb eines Unternehmens u.a. folgende Aufgaben und Pflichten:

• Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung
• Mitwirken beim Beurteilen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
• Mitwirken beim Ausarbeiten von Betriebsanweisungen, Alarmpläne, Räumungskonzepten und Sicherheitsgrafiken: Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne
• Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
• Beratung und Schulung der Führungskräfte zum Thema Verantwortung „Brandschutz“
• Sicherstellung ausreichender Qualifikation und Unterweisung aller Beschäftigten zum Thema Brandschutz
• Teilnahme an behördlichen Brandschauen.
 Regelmäßiges Begehen der Arbeitsstätte (mindestens 4 x jährlich, zu den fixierten ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss)
 

Aufgrund unterschiedlichster Anforderungen entwickele ich für Sie ein individuelles verbindliches Angebot. Kontaktieren Sie mich gern direkt per Telefon oder via Mail.

Ihr externer Brandschutzbeauftragter

Ein Brandschutzbeauftragter muss nicht aus eigener Belegschaft kommen. Mit jahrelang fundiertem Wissen stehe ich Ihnen als externer Brandschutzbeauftragter für individuelle Brandschutzschulungen, Seminare und eine Brandschutz-Beratung vor Ort zur Seite. Bei mir erhalten Sie externe Kompetenz aus einer Hand – für Ihre betriebliche Sicherheit. 

Akkordeon Inhalt

Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift 1 (DGUV V 1 §2) Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Die nötigen Maßnahmen hat er eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen.

https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__10.html

https://publikationen.dguv.de /widgets/pdf/download/article/2909

Meist werden Brandschutzbeauftragte bei einer erhöhten Brandgefährdung hinzugezogen. Eine erhöhte Brandgefährdung liegt beispielsweise dann vor, wenn die ermittelte Brandgefahr über der einer normalen Büronutzung liegt und daher besondere Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele erforderlich sind.  

Zwingend erforderlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, wenn er baurechtlich oder vom Versicherer gefordert ist. Dazu zählen in der Regel sogenannte Sonderbauten (z.B. Versammlungs- und Verkaufsstätten (mehr als 2000 qm Verkaufsfläche), Ausstellungsräume, Hotels, Industrie-Gebäude ab einer bestimmten Grundfläche (mehr als 5000 qm Geschossfläche), aber auch Gebäude oder Bereiche, bei denen eine erhöhte Brand- oder Explosionsgefahr besteht.

Geregelt wird dies hauptsächlich durch baurechtliche Bestimmungen (MBO, MIndBauRL, SBauVO, MHHR etc.), die sich allerdings landesspezifisch unterscheiden können, denn Brandschutz ist Ländersache.

Ein interner oder externer Brandschutzbeauftragter? Vor dieser Frage stehen viele Unternehmen. Ein externer Brandschutzbeauftragter wird jedoch häufig bevorzugt, da dieser einen neutralen Blick auf die Situation hat, individuelle Maßnahmen vorschlägt und Folgeschäden minimiert werden können. Zudem erhalten Unternehmen hierdurch eine Entlastung interner Ressourcen und Sparen Zeit sowie Geld.

Deutschlandweit agiere ich als externer Brandschutzbeauftragter mit umfassenden Brandschutzschulungen und weiteren Leistungen. Ich mache Ihre Mitarbeiter mit Regulären vertraut und steigere Ihre Unternehmenssicherheit. 

Als unternehmensexterne Person spüre ich Risiken auf und berate Sie neutral.

Ist ein externer Brandschutzbeauftragter Pflicht?

Grundsätzlich ist ein externer Brandschutzbeauftragter nicht für alle Unternehmen Pflicht. Im Fokus steht die Erkennung von Brandschutzgefahren und Sensibilisierung für Maßnahmen. Zudem werden bestehende Brandschutzvorkehrungen analysiert und Konzepte zur Optimierung entwickelt. Hierdurch können Unternehmen bestmögliche rechtliche Vorkehrungen treffen, sodass sie im Falle eines Brandes abgesichert sind. 

Pflicht ist ein externer Brandschutzbeauftragter für Unternehmen, die einer hohen Brandgefahr ausgesetzt sind. Grundlage für diese Einstufung bilden technische Regeln für Arbeitsstätten, das Arbeitsschutzgesetz, Versicherungen sowie die Berufsgenossenschaften. 

Versicherungen räumen teilweise nur einen vollen Versicherungsschutz ein, wenn zuvor ein Brandschutzbeauftragter bestellt wurde. 

Für brandgefährdete Arbeitsstätten ist ein externer Brandschutzbeauftragter Pflicht. Hierunter fallen z.B. Warendepots, Gastronomie, Industriebetriebe oder Verkaufsstätten. Ein Brandschutzkonzept sowie eine ausführliche Gefährdungsbeurteilung sind hier von hoher Relevanz. 

Wichtige Aspekte, ab wann ein externer Brandschutzbeauftragter Pflicht ist:

  • Industriebauten mit mehr als 5000 m2 Geschossfläche
  • Verkaufsstätten mit über 2000 m2 Geschossfläche
  • Sonderbauten wie Hochhäuser, Hotels, Kliniken oder aber auch Seniorenheime

Die Kosten für einen externen Brandschutzbeauftragten variieren nach:

  • Umfang
  • Einsatzmenge
  • Komplexität
  • Größe
  • Gefahrenpotenzial
  • Zusätzlicher Unterstützung

 

Als externer Brandschutzbeauftragter ist mir vollste Transparenz für Sie wichtig. Gerne können Sie mich unverbindlich kontaktieren und ich werde Ihnen ein individuelles Leistungsangebot erstellen. Der Leistungskatalog legt dabei fest, welche speziellen Aufgaben ich als externer Brandschutzbeauftragter übernehmen werde. Hierunter können z.B. eine Berichterstellung oder regelmäßige Einsätze fallen. Je nach Unternehmensgröße können zusätzlich regelmäßige Begehungen oder auch Mitarbeiterunterweisungen fallen. Besitzt Ihr Unternehmen ein höheres Risikopotenzial, z.B. die Chemie-Branche, können Leistungen variieren. Lassen Sie uns gemeinsam sprechen und Ihr ideales Lösungspaket schnüren. 

Wie viele Brandschutzhelfer benötigt ein Unternehmen?

Wenn sich fünf Mitarbeiter regelmäßig im laufenden Betrieb befinden, dann wird ein Brandschutzbeauftragter benötigt. Bei z.B. einem Unternehmen mit 500 Mitarbeitern sind es ca. 25 Brandschutzhelfer. 

 

Mit wem kooperiert der externe Brandschutzbeauftragte?

Der externe Brandschutzbeauftragte sollte prinzipiell mit den Brandschutz-Verantwortlichen von Unternehmen als zentrale Ansprechpartner zusammenarbeiten. 

 

Unterschied externer Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer:

Ein Brandschutzbeauftragter bildet Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer aus. Für viele Unternehmen kommt nur ein externer Brandschutzbeauftragter in Frage, da dieser mit einem neutralen Blick die Brandgefahr eines Unternehmens abschätzen kann und ein individuelles Brandschutzkonzept entwickeln kann. 

Meine Leistungen als externer Brandschutzbeauftragter für Unternehmen sind:

Kontaktieren Sie mich gern direkt per Telefon, Mail oder via Kontaktformular.

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