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Ausbilder für Brandschutzunterweisung

Ausbilder für Brandschutzunterweisung

Ich übernehme gern die Tätigkeit als Dozent für Brandschutzunterweisungen all Ihrer Unternehmens-Mitarbeiter bzw. die Auffrischungsunterweisungen für Ihre bereits vorausgebildeten Brandschutzhelfer. Nutzen Sie mein fundiertes Fachwissen und Seminaristik- Know How für Ihre Betriebssicherheit!

Hinweis: Neben der klassischen Brandschutzunterweisung kann alternativ auch eine sogenannte „praktische Löschübung“ vollzogen werden, in der alle Mitarbeiter den Umgang mit einem Feuerlöscher an einem Realbrand (Brandsimulator) üben können. Ein Theoretischer Teil entfällt hierbei (Dauer: je nach Teilnehmerzahl ca. 1h)

Die berufsgenossenschaftliche DGUV I 205-001 „Betrieblicher Brandschutz“ dient als Grundlage meiner Arbeit. Nach Durchführung erhalten alle Teilnehmer ein rechtsgültiges Zertifikat „Brandschutzhelfer gem. DGUV I 205-023 & ASR A 2.2“ und/oder „Brandschutzunterweisung“ gem. ArbSchG & DGUV V 1 & ArbStättV.

Dauer der Ausbildung: 2 h (Theorie & Praxis)

Die Inhalte der Ausbildung umfassen:

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
  • Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
  • Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall und Brandbekämpfung mit   Feuerlöschern
  • Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen

  • Feuerlöschübung (praktische Unterweisung ca.1 h)

Gültigkeit der Zertifikate:

Wiederholungs- bzw. Auffrischungszyklus für vorausgebildete Brandschutzhelfer:

  • 3-5 Jahre bei Tätigkeiten im Umfeld von normaler Brandgefahr

  • 2 Jahre bei Tätigkeiten im Umfeld von erhöhter Brandgefahr

Durchführungsperiode für alle Mitarbeiter: Im Rahmen der jährlich vorgeschriebenen Sicherheits-Unterweisung

Rechtsgrundlage:

Die Notwendigkeit von Brandschutzunterweisungen und Auffrischungsunterweisungen ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
 § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
 § 6 Dokumentation
 § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“

• Unfallverhütungsvorschrift:
 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“

• Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV):
 §6 Abs.3 Unterweisung der Beschäftigten

• Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
 ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Ausgabe: Mai 2018; Abschnitt 7.3
„Brandschutzhelfer“

Aufgrund unterschiedlichster Anforderungen entwickele ich für Sie ein individuelles verbindliches Angebot für die Schulung und Ausbildung bei Ihnen vor Ort = Inhouse-Schulung. Kontaktieren Sie mich gern.

Wissen Sie und Ihre Mitarbeiter was im Brandfall zu tun ist? Gern unterweise ich Ihre Mitarbeiter und bereits voraus-gebildete Brandschutzhelfer  in Form einer Kompaktunterweisung inkl. praktischer Löschübung.

Aufgrund unterschiedlichster Anforderungen entwickele ich für Sie ein individuelles verbindliches Angebot für eine Unterweisung bzw. praktische Löschübung bei Ihnen vor Ort. Kontaktieren Sie mich gern direkt per Telefon, Mail oder via untenstehehendes Kontaktformular.

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