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Dozent für Ihre Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter

Dozent für die Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter

Ich übernehme gern die Tätigkeit als Dozent für die jährliche Sicherheitsunterweisung Ihrer Mitarbeiter. Nutzen Sie mein fundiertes Fachwissen und Seminaristik- Know How für Ihre Betriebssicherheit!

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die berufsgenossenschaftliche DGUV V 1„Grundsätze der Prävention“ sowie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dienen als Grundlage meiner Arbeit. Nach Durchführung erhalten alle Mitarbeiter auf Wunsch ein rechtsgültiges Zertifikat „Sicherheitsunterweisung gem. ArbSchG & DGUV V1“

Dauer der Unterweisung: 1-2 h (Theorie)

Die Inhalte der Unterweisungen umfassen:

    • Rechtliche Grundlagen im Arbeits- und Gesundheitsschutz – Ziele
    • Unternehmerpflichten – Verantwortung im Arbeitsschutz
    • Unterweisungen und Arbeitsmedizinische Vorsorge
    • Allgemeine Gefahren sowie deren Abwehr bzw. Vorbeugung
    • Vorbeugender Brandschutz / Verhalten im Brandfall
    • Verhalten bei Unfällen / Erste Hilfe
    • Hygiene, Hautschutz und Hautpflege
    • Persönliche Schutzausrüstungen
    • Gefahrstoffe
    • Gefahrguttransport
    • Maschinen
    • Suchtmittel am Arbeitsplatz (Medikamente, Drogen, Alkohol)
    • Flurförderfahrzeuge / Gabelstapler
    • Heben und Tragen
    • Lärm
    • Betriebsspezifische Gefahren sowie deren Abwehr bzw. Vorbeugung

     Begehung der Liegenschaft (praktische, betriebsspezifische Erläuterungen ca.1 h)

Gültigkeit der Zertifikate:

    • Wiederholungsintervall jährlich

Rechtsgrundlage:

Die Notwendigkeit der jährlichen Sicherheitsunterweisung ergibt sich aus folgendenRechtsgrundlagen:

• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
   § 12 Unterweisung

• Unfallverhütungsvorschrift:
 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 4 „Unterweisung Versicherten“

• Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV):
 §6 Abs.3 Unterweisung der Beschäftigten

Hinweis: gem. gesetzlicher Vorgaben sind die Unterweisungen jährlich durchzuführen und zu dokumentieren. Für besonders schutzbedürftige Personen und Minderjährige ist dies im Halbjahresintervall zu erledigen.

Aufgrund unterschiedlichster Anforderungen entwickele ich für Sie ein individuelles verbindliches Angebot für die Unterweisung bei Ihnen vor Ort = Inhouse-Schulung.Kontaktieren Sie mich gern.

Kennen Ihre Mitarbeiter die Gefahren bei Ihrer täglichen Arbeit und sind sie sich Ihrer Verantwortung und Mitwirkungspflicht im Arbeitsschutz bewusst? Gern unterweise ich in diesem Themengebiet.

Aufgrund unterschiedlichster Anforderungen entwickele ich für Sie ein individuelles verbindliches Angebot für die Unterweisung vor Ort bei Ihnen. Kontaktieren Sie mich gern direkt per Telefon, Mail oder via untenstehendes Kontaktformular.

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