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Dozent Führungskräfteunterweisung „Verantwortung im Arbeitsschutz“

Dozent Führungskräfteunterweisung „Verantwortung im Arbeitsschutz“

Ich übernehme gern die Tätigkeit als Dozent für die Unterweisung Ihrer Führungskräfte zum Thema „Verantwortung der Führung im Arbeits – und Gesundheitsschutz“. Nutzen Sie mein fundiertes Fachwissen und Seminaristik- Know How für Ihre Betriebssicherheit!

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die berufsgenossenschaftliche DGUV V 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dienen als Grundlage meiner Arbeit. Nach Durchführung erhalten Ihre Führungskräfte auf Wunsch das Teilnahmezertifikat: „Verantwortung der Führung im betrieblichen Arbeitsschutz“

Dauer der Unterweisung: 2 h (Theorie)

Die Inhalte der Unterweisungen umfassen:

    • Rechtliche Grundlagen im Arbeits- und Gesundheitsschutz – Ziele
    • Verantwortung im Arbeitsschutz – Aufgabendelegierung – Pflichtenübertragung
    • Unternehmerpflichten – Führungskräfteverantwortung- Gefährdungsbeurteilung
    • Unterweisungen und Arbeitsmedizinische Vorsorge
    • Allgemeine Gefahren sowie deren Abwehr bzw. Vorbeugung
    • Vorbeugender Brandschutz / Verhalten im Brandfall
    • Verhalten bei Unfällen / Erste Hilfe
    • Hygiene, Hautschutz und Hautpflege
    • Persönliche Schutzausrüstungen
    • Gefahrstoffe
    • Gefahrguttransport
    • Maschinen
    • Suchtmittel am Arbeitsplatz (Medikamente, Drogen, Alkohol)
    • Flurförderfahrzeuge / Gabelstapler
    • Heben und Tragen
    • Lärm
    • Betriebsspezifische Gefahren sowie deren Abwehr bzw. Vorbeugung

     Begehung der Liegenschaft (praktische, betriebsspezifische Erläuterungen ca.1 h)

Gültigkeit der Zertifikate:

° Wiederholungsintervall jährlich

Rechtsgrundlage:

Die Notwendigkeit der jährlichen Sicherheitsunterweisung ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:

• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
   § 13 Verantwortliche Personen

   § 5 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“

• Unfallverhütungsvorschrift:
 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“

§ 3 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“

§13 „Pflichtenübertragung“

• Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV):
 §3 Gefährdungsbeurteilung

Wer Weisungen erteilt, ist demnach eine Führungskraft und trägt in seinem Aufgabenbereich die Verantwortung für die ihm unterstellten Beschäftigten. Führungskräfte/Vorgesetzte tragen dafür Sorge, dass in ihrem Aufgabenbereich alle Beschäftigten die Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einhalten

Aufgrund unterschiedlichster Anforderungen entwickele ich für Sie ein individuelles verbindliches Angebot für die Unterweisung bei Ihnen vor Ort = Inhouse-Schulung. Kontaktieren Sie mich gern.

Wissen Sie und alle Führungskräfte als Weisungsbefugte um Ihre Verantwortung im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz?  Gern unterweise ich in diesem Themenbereich.


Aufgrund unterschiedlichster Anforderungen entwickele ich für Sie ein individuelles verbindliches Angebot für eine Inhouse-Schulung. Kontaktieren Sie mich gern direkt per Telefon, Mail oder via untenstehendes Kontaktformular.

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