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Ausbilder von Evakuierungshelfern

Ausbilder von Evakuierungshelfern

Sie haben noch keine Evakuierungshelfer als Unterstützer im Brand- und Alarmfall ausgebildet? Gern schule ich Ihre Helfer rund um das Themagebiet: Räumung und Entfluchtung.

Die berufsgenossenschaftliche DGUV I 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“ dient als Grundlage meiner Arbeit. Nach Durchführung erhalten alle Teilnehmer ein rechtsgültiges Zertifikat „Evakuierungshelfer gem. DGUV I 205-033 & ASR A 2.3“

Dauer der Ausbildung: 3 h (Theorie)

Die Inhalte der Ausbildung für mind. 5-10% Ihrer Belegschaft umfassen:

• Rechtliche Grundlagen der Evakuierung
• Ziele und Struktur rund um das Thema Alarmierung und Evakuierung
• Ursachen für Evakuierungen
• Evakuierungskonzepte und Szenarien (betriebsspezifisch)
• Alarmierungseinrichtungen und Alarmsignale
• Baulicher Brandschutz ( Brandabschnitte, Sichere Bereiche)
• Flucht- und Rettungswegpläne, Fluchtwege und Fluchtwegsführungen
• Fluchtwegskennzeichnungen – Sicherheitskennzeichnungen
• Sicherheitseinrichtungen (z. B. Brandschutztüren, Lösch- und Entrauchungsanlagen)
• Besondere Gefahren bei EVA (Rauchgase, Panik etc.)
• Hinweise zu EVA- Equipment, Sammelpunkte und real zu praktizierende Übungen
• Begehung der Liegenschaft (praktische, betriebsspezifische Erläuterungen ca.1 h)

Gültigkeit Ihrer Zertifikate:

Wiederholungsintervall:

    •  2-5 Jahre bei Tätigkeiten im Umfeld von normaler Brandgefahr

    •  2    Jahre bei Tätigkeiten im Umfeld von erhöhter Brandgefahr

Rechtsgrundlage

Die Notwendigkeit von Ausbildungen von Evakuierungshelfern ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
 § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
 § 6 Dokumentation
 § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
• Unfallverhütungsvorschrift:
 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“

 DGUV I 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“ Pkt.5.1

• Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV):
 §6 Abs.3 Unterweisung der Beschäftigten

• Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
 ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ Ausgabe: März 2022; Abschnitt 11
„Unterweisung und Übung zur Evakuierung“

Aufgrund unterschiedlichster Anforderungen entwickele ich für Sie ein individuelles verbindliches Angebot für die Schulung und Ausbildung bei Ihnen vor Ort = Inhouse-Schulung. Kontaktieren Sie mich gern.

Hinweis: gem. gesetzlicher Vorgaben sind in regelmäßigen Abständen Evakuierungsübungen durchzuführen. Gern berate und unterstütze ich Sie auch in diesem Themengebiet. Siehe hierzu: „Leiter Evakuierungsübung“

Kontaktieren Sie mich gern direkt per Telefon, Mail bzw. Kontaktformular.

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