HOME / Brandschutz
Ausbilder von Evakuierungshelfern
Ausbilder von Evakuierungshelfern
Sie haben noch keine Evakuierungshelfer als Unterstützer im Brand- und Alarmfall ausgebildet? Gern schule ich Ihre Helfer rund um das Themagebiet: Räumung und Entfluchtung.
Die berufsgenossenschaftliche DGUV I 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“ dient als Grundlage meiner Arbeit. Nach Durchführung erhalten alle Teilnehmer ein rechtsgültiges Zertifikat „Evakuierungshelfer gem. DGUV I 205-033 & ASR A 2.3“
Dauer der Ausbildung: 3 h (Theorie)
Die Inhalte der Ausbildung für mind. 5-10% Ihrer Belegschaft umfassen:
• Rechtliche Grundlagen der Evakuierung
• Ziele und Struktur rund um das Thema Alarmierung und Evakuierung
• Ursachen für Evakuierungen
• Evakuierungskonzepte und Szenarien (betriebsspezifisch)
• Alarmierungseinrichtungen und Alarmsignale
• Baulicher Brandschutz ( Brandabschnitte, Sichere Bereiche)
• Flucht- und Rettungswegpläne, Fluchtwege und Fluchtwegsführungen
• Fluchtwegskennzeichnungen – Sicherheitskennzeichnungen
• Sicherheitseinrichtungen (z. B. Brandschutztüren, Lösch- und Entrauchungsanlagen)
• Besondere Gefahren bei EVA (Rauchgase, Panik etc.)
• Hinweise zu EVA- Equipment, Sammelpunkte und real zu praktizierende Übungen
• Begehung der Liegenschaft (praktische, betriebsspezifische Erläuterungen ca.1 h)
Gültigkeit Ihrer Zertifikate:
Wiederholungsintervall:
• 2-5 Jahre bei Tätigkeiten im Umfeld von normaler Brandgefahr
• 2 Jahre bei Tätigkeiten im Umfeld von erhöhter Brandgefahr
Rechtsgrundlage
Die Notwendigkeit von Ausbildungen von Evakuierungshelfern ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6 Dokumentation
§ 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
• Unfallverhütungsvorschrift:
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
DGUV I 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“ Pkt.5.1
• Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV):
§6 Abs.3 Unterweisung der Beschäftigten
• Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR):
ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ Ausgabe: März 2022; Abschnitt 11
„Unterweisung und Übung zur Evakuierung“
Aufgrund unterschiedlichster Anforderungen entwickele ich für Sie ein individuelles verbindliches Angebot für die Schulung und Ausbildung bei Ihnen vor Ort = Inhouse-Schulung. Kontaktieren Sie mich gern.
Hinweis: gem. gesetzlicher Vorgaben sind in regelmäßigen Abständen Evakuierungsübungen durchzuführen. Gern berate und unterstütze ich Sie auch in diesem Themengebiet. Siehe hierzu: „Leiter Evakuierungsübung“
Kontaktieren Sie mich gern direkt per Telefon, Mail bzw. Kontaktformular.